Teilnahmebedingungen zur SPL-News "30 Jahre SPL 5 Tage -, 5 Verstecke - 5 Gewinne! – Die Jubiläums-Rally!"
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen über 18 Jahren mit Ausnahme der Mitarbeitenden des Sportpark Leverkusen und deren Angehörige. Die jeweiligen Tagesgewinner werden durch die zuständigen Mitarbeitenden des Sportpark Leverkusen über ihren Gewinn informiert. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei Abholung der Gewinne hat sich der Teilnehmende durch gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
Die Teilnehmenden erklären sich durch die Übersendung ihrer personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a, sowie Art. 7 DSGVO bereit, dass die angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind über die Webseite des Sportpark Leverkusen www.sportpark-lev.de/datenschutz/ abrufbar.
Haftungsausschluss:
Der Veranstalter beabsichtigt das Gewinnspiel bei jeder Wetterlage durchzuführen. Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder zum Schutz von Leib und Leben der Teilnehmenden, Dritten und seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet von der Durchführung des Gewinnspiels im Gesamten oder teilweise abzusehen oder die Durchführung ganz oder teilweise anders zu verändern, so besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schäden oder Verletzungen durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragen entstanden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Darüber hinaus erkennen die Teilnehmenden an, dass der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen haben, die von anderen Teilnehmenden verursacht wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen der obigen Teilnahmebedingungen oder des Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.